Gemeinde Röhrmoos                                                                  Röhrmoos, den 04.06.2014 z.Hd. Hr. Bürgermeister Kugler
Rathausplatz 1
85244 Röhrmoos

 

Erwerb Grundstück östlich des Rathauses

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Gemeinderat möge in öffentlicher Sitzung beschließen:

Der Gemeinderat beschließt das unmittelbar im Osten an das Rathausgrundstück angrenzende Grundstück (Teilfläche aus Flurstück Nummer 176/16) mit ca. 1.200 m² auf der Basis des vom Gutachterausschuss des Landratsamtes zu ermittelnden Preises zu erwerben.

Begründung:

Der Kauf des Grundstückes sichert der Gemeinde das uneingeschränkte Verfügungsrecht über die bauliche Gestaltung und Nutzung in diesem zentralen Bereich. Da die Gemeinde das „alte“ Sparkasssengrundstück durch Tausch bereits erworben hat“ kann die Gemeinde die gesamte Bebauung im unmittelbaren Umfeld der Ortsmitte alleine bestimmen. Durch einen unverzüglichen Kauf des Grundstückes im aktuellen Bewertungszustand, sichert sich die Gemeinde Kaufpreisvorteile, da der Kaufpreis des Grundstückes mit Fortschreiten des Bauleitverfahrens ständig ansteigt. Unabhängig von der Entwicklung der Ortsmitte, ist aus strategischen Überlegungen ein Erwerb sinnvoll, da das Grundstück vom Rathausparkplatz erschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Freien Wähler Röhrmoos
Volker Nist, Ortsvorsitzender